Auch in der außerklinischen Intensivpflege (AKI) kommt es bei der Qualitätssicherung darauf an, für jede Materie das passende Werkzeug zur Hand zu haben. Nach ausgewählten Mustervorlagen - insbesondere zum Nachweis der Anforderungen gemäß Kapitel 7 des Qualitätsprüfungskatalogs und durch die Bundesrahmenempfehlung nach § 132l Absatz 1 SGB V zur Versorgung mit außerklinischer Intensivpflege von 2023 - gibt der LfK seinen in der AKI tätigen Mitgliedern einen eigenen „LfK-Werkzeugkoffer AKI“ an die Hand.
Mit diesem LfK-Werkzeugkoffer bearbeiten Sie insbesondere die Themen der vertraglichen Anforderungen Ihres Vertrags gemäß 132l SGB V sowie aller wesentlichen Bereiche der MD-Prüfung und bauen eine stabile Qualitätssicherung auf, ohne „das Rad neu erfinden“ zu müssen.
AKI-Pflegediensten im LfK, die auch eine anbieterverantwortete Wohngemeinschaft betreuen und außer vom Medizinischen Dienst (MD) regelmäßig auch von den WTG-Behörden überprüft werden, stehen ebenfalls passende Werkzeuge zur Verfügung. Diese sind in der Inhaltsübersicht mit „WG“ gekennzeichnet.
Sie finden im LfK-Werkzeugkoffer AKI zum Beispiel ein AKI-Pflegekonzept, ein Gesamtkonzept für AKI-Wohngemeinschaften, Stellenbeschreibungen (differenziert nach Versorgungen von beatmeten / tracheokanülierten und nicht beatmeten / nicht tracheokanülierten Patienten), Vorlagen zur Einarbeitung von Mitarbeitern sowie ein Fortbildungskonzept.