Aktuelles | 12.10.2016
Abrechnungsprüfungen: Qualitätsprüfungs-Richtlinie veröffentlicht
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung hat die überarbeitete Qualitätsprüfungs-Richtlinie (QPR) veröffentlicht. Die QPR-Regelungen zur Abrechnungsprüfung in der ambulanten Pflege treten zum 15. Oktober 2016 in Kraft.

Mit der Änderung der <link https: www.gkv-spitzenverband.de media dokumente pflegeversicherung richtlinien__vereinbarungen__formulare richtlinien_und_grundsaetze_zur_qualitaetssicherung qpr_2016 _blank qpr>Qualitätsprüfungs-Richtlinie wird die Abrechnungsprüfung zum Bestandteil jeder Qualitätsprüfung ambulanter Pflegedienste durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Die Richtlinie enthält Regelungen zum Umfang der Abrechnungsprüfung, ausführliche Vorgaben zu den Inhalten sowie zu den Unterlagen, die die Pflegedienste bereithalten müssen.
Die aktualisierte Qualitätsprüfungs-Richtlinie kann von der <link https: www.gkv-spitzenverband.de pflegeversicherung richtlinien_vereinbarungen_formulare richtlinien_vereinbarungen_formulare.jsp _blank oktober>Internetseite des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung (Rubrik "Richtlinien und Grundsätze zur Qualitätssicherung") heruntergeladen werden. Während die Regelungen zur Abrechnungsprüfung sowie einige Vorgaben zur Anlass- und Wiederholungsprüfung bereits zum 15. Oktober 2016 in Kraft treten, werden die darüber hinausgehenden Regelungen der QPR erst ab dem 1. Januar 2017 wirksam.
In Verbindung stehende Links
- Qualitätsprüfungs-Richtlinie (PDF)