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Pflege | 06.04.2018

Änderungen der HKP-Richtlinie in Kraft getreten

Die letzten Änderungen der Richtlinien für häusliche Krankenpflege zur Kompressionstherapie und zur Unterstützungspflege sind Anfang April in Kraft getreten.

Die Mitte Dezember vergangenen Jahres vom <link https: www.g-ba.de informationen richtlinien g-ba>Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossenen Anpassungen wurden nun in nochmals überarbeiteter Form im <link https: www.bundesanzeiger.de ebanzwww _blank bundesanzeiger>Bundesanzeiger veröffentlicht.

Hilfe beim An- und Ausziehen von ärztlich verordneten Kompressionsstrümpfen ist nun ab Kompressionsklasse I verordnungsfähig. Sie kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn darüber hinaus kein Bedarf an Grundpflege besteht.

Zudem wurde der gesetzliche Anspruch auf so genannte <link https: www.gkv-spitzenverband.de krankenversicherung ambulante_leistungen haeusliche_krankenpflege haeusliche_krankenpflege_1.jsp _blank gkv-spitzenverband>Unterstützungspflege ergänzt – Grundpflege und Hauswirtschaft können bei schwerer Krankheit nun auch ohne Behandlungspflege-Bedarf verordnet werden.