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Aktuelles | 20.03.2013

Altenpflegeumlage: Ausbildungsbetriebe erhalten neue Bescheide

Vor Kurzem haben ausbildende Pflegedienste und stationäre Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen die Jahresendabrechnung zur Altenpflegeumlage erhalten. Jetzt erklärt das zuständige Ministerium die Rechnungen aufgrund eines möglichen Systemfehlers für ungültig.

Es könnte sein, dass die in den Jahresendabrechnungen aufgeführten Erstattungs- und Rückforderungsbeträge nicht korrekt berechnet wurden, heißt es in einer E-Mail des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) an alle ausbildenden Pflegeeinrichtungen im Land. Die Rechnungen sollten daher ignoriert werden.

Das Ministerium kündigte an, den betroffenen Pflegediensten und stationären Einrichtungen in den nächsten Tagen korrigierte Bescheide zu schicken. „Sofern der bereits zugegangene Bescheid zur Jahresendabrechnung 2012 eine Zahlungsaufforderung enthält, soll dieser nicht nachgekommen werden.“ Korrekt sei allein die Erstattungs- oder Rechnungssumme aus dem neuen Bescheid.