Aktuelles | 09.11.2018
Altenpflegeumlage: Punktwertzuschlag im Grundsatzausschuss beschlossen
Der Grundsatzausschuss für die ambulante Pflege in Nordrhein-Westfalen hat den Punktwertaufschlag für ambulante Pflegedienste zur Finanzierung der Altenpflegeumlage für das Jahr 2019 mit 0,00584 Euro pro Punkt festgelegt.

Damit bestätigte der Grundsatzausschuss auf seiner Sitzung am 7. November beim LfK den Wert, den die mit der Durchführung des Verfahrens beauftragten Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen bereits <link https: www.lfk-online.de leistungen aktuell_informieren news_ticker detailansicht altenpflegeumlage_punktwertzuschlag_fuer_2019_steigt_auf_000584_euro.html ticker>im Oktober mitgeteilt hatten.
Der neue Punktwertaufschlag löst den alten Wert zum Jahreswechsel ab. Pflegedienste sollten daher ihre Preise anpassen und ihre Kunden rechtzeitig über die Preiserhöhung informieren.
Der LfK stellt seinen Mitgliedern im passwortgeschützten <link>LfK-Downloadbereich zahlreiche Arbeitshilfen und Vorlagen für diesen Vorgang zur Verfügung, unter anderem ein Anschreiben an die Pflegebedürftigen, das die Hintergründe der <link https: www.lvr.de de nav_main soziales_1 pflege altenpflegeausbildungsausgleich _blank lvr>Altenpflegeumlage erläutert.
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