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Politik | 21.11.2014

Altenpflegeumlage: Punktwertzuschlag steigt auf 0,00485 Euro

Der neue Punktwertzuschlag zur Refinanzierung der Altenpflegeumlage für das Jahr 2015 beträgt 0,00485 Euro pro Punkt. Das beschloss der Grundsatzausschuss für die ambulante Pflege in Nordrhein-Westfalen am heutigen Freitag.

Der Punktwertzuschlag steigt damit im Vergleich zum laufenden Jahr um mehr als 30 Prozent an. 2014 hatte er noch 0,00369 Euro betragen – über 22 Prozent mehr als ursprünglich.

Grund für die Erhöhung ist die nochmals gestiegene Zahl der Auszubildenden in der Pflege und die ebenfalls gestiegene Höhe der durchschnittlichen Ausbildungsvergütung (siehe LfK-Aktuell 10/2014). So legen die Landschaftsverbände ihren Berechnungen eine im Vergleich zum Vorjahr um wiederum fast 20 Prozent gestiegene Schülerzahl zugrunde. Auf den ambulanten Bereich entfallen damit rund 87 Millionen Euro an Ausgleichsmasse. Umgelegt auf die Gesamtzahl der Punkte errechnet sich ein Refinanzierungszuschlag in der genannten Höhe.

Der alte Aufschlag wird pünktlich zum 1. Januar 2015 von dem neuen abgelöst. Dieser wiederum gilt bis zum 31. Dezember des kommenden Jahres.

LfK aktualisiert Vorlagen

Für LfK-Mitglieder, die die Kosten der Altenpflegeumlage mithilfe des Punktwertzuschlags refinanzieren, gilt der neue Wert automatisch – eine Änderung des Vergütungsvertrags mit den Pflegekassen ist hierzu nicht nötig. Allerdings sollte jeder Pflegedienst seine Kunden bis spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten der neuen Preise über die Änderungen informieren. Entsprechende LfK-Vorlagen dazu werden derzeit aktualisiert. LfK-Mitglieder finden sie ab Ende November im <link internal-link internal link in current>Downloadbereich.

Pflegedienste, die ihre SGB XI-Vergütungsverträge zum 1. Januar 2015 neu verhandeln, benötigen ohnehin eine neue Preisliste. Wenn sie gleichzeitig mit dem Punktwertzuschlag refinanzieren, müssen sie den aktualisierten Zuschlag ebenfalls beachten und ihre Preise entsprechend anpassen.

Tagespflege-Zuschlag steigt ebenfalls

Der Refinanzierungszuschlag für Tagespflege-Einrichtung steht ebenfalls fest. Der zuständige Grundsatzausschluss beschloss am Donnerstag einen Umlagebetrag in Höhe von 1,83 Euro pro Tag für Tagespflege-Einrichtungen.