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Aktuelles | 08.06.2017

Angehörige von Pflegebedürftigen arbeiten selten in Vollzeit

Erwerbstätige Angehörige von Pflegebedürftigen nutzen die Möglichkeit der Pflegezeit nur sehr selten. Allerdings reduzieren viele ihre Arbeitszeit. Das ist das Ergebnis einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung.

Nach wie vor schultern Angehörige von Pflegebedürftigen in den meisten Fällen den Großteil der Pflege zu Hause. Zwar entlasten staatliche Hilfen aus der <link https: www.bmg.bund.de _blank bmg>Pflegeversicherung pflegende Menschen, dennoch bleibt oft ein großer zeitlicher und finanzieller Aufwand.

Wie die <link https: www.boeckler.de _blank hans-böckler-stiftung>Hans-Böckler-Stiftung in einer aktuellen <link https: www.boeckler.de pdf p_study_hbs_363.pdf _blank>Studie zeigt, fallen pro Woche etwa 63 Stunden für die Versorgung eines Pflegebedürftigen im Haushalt an. Nur für zehn Prozent der Tätigkeiten werden ambulante Pflegedienste herangezogen. Mehr als die Hälfte der befragten Haushalte verzichtet vollkommen auf Unterstützung durch Pflegedienste oder andere professionelle Hilfe.

Lediglich sechs Prozent der befragten Pflegenden nutzten die <link https: www.bundesgesundheitsministerium.de themen pflege online-ratgeber-pflege _blank bmg>gesetzliche Pflegezeit, die es ermöglicht, sich für bis zu einem halben Jahr entgeltfrei von der Arbeit freistellen zu lassen. Rund ein Drittel der Hauptpflegepersonen hat seine Arbeitszeit dagegen reduziert. 44 Prozent der Pflegepersonen im erwerbsfähigen Alter sind gar nicht erwerbstätig, ein Wert deutlich über den durchschnittlichen Arbeitslosenzahlen. „Die Pflegenden riskieren damit, im Alter selber mit wenig Geld dazustehen“, berichtet die Hans-Böckler-Stiftung.

Auch finanziell ist Pflegebedürftigkeit eine große Belastung. Die Studie ermittelte für den Durchschnitt aller Pflegehaushalte rund 360 Euro monatliche Ausgaben, die zum Teil zusätzlich zu den versicherungsfinanzierten <link http: www.pflegestaerkungsgesetz.de finanzielle-leistungen pflegesachleistungen-fuer-haeusliche-pflege _blank bmg>Sachleistungen gestemmt werden müssen.

Die Wissenschaftler der Stiftung hatten für die Studie bundesweit mehr als 1.000 Haushalte befragt, in denen Pflegebedürftige ab 65 Jahren leben.