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Aktuelles | 07.07.2016

Anspruch auf Pflegezeit auch für Beamte

Beamte und Soldaten sollen bald einen Anspruch auf Pflegezeit und Familienpflegezeit erhalten. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Kabinetts wurde am Donnerstag abschließend im Bundestag beraten.

Ein Anspruch auf Familienpflegezeit und Pflegezeit galt bisher nur für Beschäftigte in der Privatwirtschaft und für Tarifbeschäftigte. Mit dem geplanten <link http: dip21.bundestag.de dip21 btd _blank gesetz>Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf sollen nun auch Beamte und Soldaten einen Rechtsanspruch auf beide Entlastungsmöglichkeiten erhalten. Der Entwurf sieht vor, dass Pflegende während der teilweisen Freistellung für die Pflege, die mit einer Gehaltsreduzierung verbunden ist, einen Vorschuss „zur besseren Bewältigung des Lebensunterhalts“ bekommen.

Über die Familienpflegezeit und die Pflegezeit informiert im Detail das Bundesfamilienministerium <link http: www.wege-zur-pflege.de _blank>auf einer Internetseite.