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Aktuelles | 09.07.2003

Auch Vertretungsärzte müssen ärztliche Verordnungen ausstellen

Die kassenärztliche Vereinigung Nordrhein hat in einem Schreiben deutlich gemacht, dass die vertragsärztliche Versorgung auch die Verordnung häuslicher Krankenpflege umfasst. Somit ist die Verordnung von häuslicher Krankenpflege bie medizinischer Notwendigkeit als vertragsärztliche Pflicht zu verstehen. Demnach sind Vertretungsärzte unter Berücksichtigung der Richtlinien verpflichtet, im Bedarfsfall entsprechende Verordnung auszustellen.