Aktuelles | 11.07.2003
Bayern ergreift Initiative gegen Leistungsverschiebung
Leistungsverschiebungen der häuslichen Pflege zwischen Kranken- und Pflegeversicherung sind heutzutage an der Tagesordnung und sorgen immer wieder für Unruhe. Nun will die bayerische Staatsregierung dies nicht mehr länger hinnehmen.Sie hat einen Entwurf für ein Pflegekorrekturgesetz in den Bundesrat eingebracht, der am 11. Juli erstmalig beraten werden soll. Den Entwurf finden Sie im Downloadbereich unserer Homepage.
Kernaussage des Gesetzentwurfes ist, dass bei der Einstufung in eine Pflegestufe der Zeitaufwand für erforderliche Leistungen der Behandlungspflege nur unter bestimmten Voraussetzungen zu berücksichtigen ist. Und zwar erstens, wenn der behandlungspflegerische Hilfebedarf untrennbarer Bestandteil der Grundpflege ist oder mit diesem in einem objektiv notwendigen und unmittelbar zeitlichen Zusammenhang steht und zweitens, wenn eine im Haushalt des Pflegebedürftigen lebende Person die Behandlungspflege erbringen kann.