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Service | 02.07.2014

BGW erinnert an Alternativschulungen zur Arbeitssicherheit

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) schreibt in dieser Woche zahlreiche Unternehmen aus der Gesundheitsbranche an. Adressaten sind Betriebe ohne oder mit auslaufender Regelung zum Arbeitsschutz.

Die BGW kontrolliert unter anderem in der Pflege, ob die Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben für betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung (<link http: www.bgw-online.de de arbeitssicherheit-gesundheitsschutz arbeitsschutzbetreuung betreuungsformen betreuungsformen_node.html _blank external-link-new-window bgw>Arbeitsschutzbetreuung) einhalten. Kleinere Firmen haben hinsichtlich dieser Betreuung die Wahl zwischen der so genannten <link http: www.bgw-online.de de arbeitssicherheit-gesundheitsschutz arbeitsschutzbetreuung betreuungsformen regelbetreuung-bis-10-beschaeftigte regelbetreuung-bis-10-beschaeftigte_node.html _blank external-link-new-window bgw>Regelbetreuung und der <link http: www.bgw-online.de de arbeitssicherheit-gesundheitsschutz arbeitsschutzbetreuung betreuungsformen alternativ-bedarfsorientiert alternativ-bedarfsorientiert_node.html _blank external-link-new-window bgw>alternativen Betreuung. Bei der letzteren absolviert der Unternehmer selbst oder eine von ihm beauftragte Vertretung eine Weiterbildung und regelt den Großteil der Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz seines Betriebs selbst. Damit diese Regelung ihre Gültigkeit behält, muss er das erworbene Wissen in regelmäßigen Abständen durch Fortbildungen auffrischen.

Viele Unternehmer, die sich für die alternative Betreuung entschieden haben, erhalten daher in diesen Tagen ein Schreiben der BGW, in dem sie an diese Fortbildungen erinnert werden. Absolvieren können Pflegedienst-Inhaber die <link http: www.lfk-weiterbildung.de _blank external-link-new-window lfk-weiterbildung>Kurse zur alternativen Betreuung bei der LfK Weiterbildungsgesellschaft, die seit 2010 eine Kooperation mit der BGW unterhält.