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Politik | 23.11.2018

Bundesrat billigt Pflegepersonal-Stärkungsgesetz - Inkrafttreten zum 1. Januar 2019

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitag das neue Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) gebilligt. Es kann somit wie geplant zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Foto: Bundesrat

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Der Bundestag hatte bei der Verabschiedung des <link https: www.bundesgesundheitsministerium.de sofortprogramm-pflege.html _blank ppsg>Gesetzes am 9. November noch zahlreiche Änderungen vorgenommen, die vom <link https: www.bundesrat.de shareddocs to _blank bundesrat>Bundesrat zum großen Teil gebilligt wurden. Der Bundesrat <link https: www.bundesrat.de de plenum bundesrat-kompakt _blank bundesrat>forderte die Regierung allerdings auf, für Klarheit in Bezug auf bestehende <link https: www.bundesgesundheitsministerium.de _blank bmg>Abrechnungsschwierigkeiten bei der Verlegung von Schlaganfallpatienten zu sorgen.

Das als „Sofortprogramm Pflege“ bezeichnete <link http: dipbt.bundestag.de dip21 brd _blank ppsg>PpSG richtet sich <link https: www.lfk-online.de presse pressemitteilungen detailansicht>hauptsächlich an die stationäre Pflege und soll dort durch eine <link https: www.bundesgesundheitsministerium.de _blank bmg>neue Finanzierungsregelung für mehr Stellen sorgen. Für die ambulante Pflege hatte der Bundesrat in seiner <link https: www.bundesrat.de shareddocs drucksachen _blank bundesrat>Stellungnahme von September gefordert, die Verbesserung der Vergütung für ambulante Pflegedienste bei längeren Wegezeiten nicht auf unterversorgte ländliche Gebiete zu beschränken. Auch dem hatte der Bundestag entsprochen.

Zudem hatte er im Rahmen seiner Beratungen Anfang November „auf den letzten Drücker“ die Regelung aufgenommen, wonach bei Vergütungsverhandlungen für die <link http: www.gesetze-im-internet.de sgb_5 __132a.html _blank>häusliche Krankenpflege tarifähnliche Vergütungen im Pflegedienst als wirtschaftlich anzuerkennen sind.