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Politik | 06.11.2015

Bundestag beschließt Hospiz- und Palliativgesetz

Die Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland soll weiter ausgebaut werden. Dazu hat der Bundestag am Donnerstag das „Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland“ (HPG) beschlossen.

Kern des <link http: www.bmg.bund.de fileadmin dateien downloads gesetze_und_verordnungen guv h _blank bmg>neuen Gesetzes ist die Verankerung der Palliativversorgung als künftiger Leistungsbestandteil in der gesetzlichen Kranken- und der gesetzlichen Pflegeversicherung. Gemäß dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ werden die ambulanten Angebote durch das Gesetz verstärkt gefördert.

Zudem soll die Palliativversorgung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege gestärkt werden. Dazu soll der <link https: www.g-ba.de _blank g-ba>Gemeinsame Bundesausschuss die Leistungen der Palliativpflege in seiner <link https: www.g-ba.de downloads hkp-rl_2014-07-17.pdf _blank hkp-richtlinie>Richtlinie über die Verordnung häuslicher Krankenpflege konkretisieren und damit für die Pflegedienste abrechenbar machen.

Auch die stationäre Pflege soll stärker eingebunden werden: Kooperationsverträge von Pflegeheimen und Ärzten sollen demnach genauso zur Pflicht werden wie die Zusammenarbeit mit einem ambulanten Hospizdienst. Zugleich schreibt der Gesetzgeber mehr Transparenz im Hinblick auf vernetzte Angebote vor.

Studie: Krankenhäuser spielen große Rolle

Einer aktuellen <link https: www.bertelsmann-stiftung.de de presse pressemitteilungen pressemitteilung pid medizinische-versorgung-am-lebensende-noch-zu-haeufig-im-krankenhaus _blank>Studie der Bertelsmann-Stiftung zufolge stirbt in Nordrhein-Westfalen fast jeder zweite ältere Patient (49 Prozent) in einem Krankenhaus statt zu Hause. Gleichzeitig wollen der Stiftung zufolge nur rund sechs Prozent der Deutschen ihre letzten Tage in einer Klinik verbringen. Gesonderte palliativmedizinische Behandlungsangebote sind laut der Studie auch in der Bevölkerung jedoch weitestgehend unbekannt: So erhielten 2014 bundesweit lediglich knapp 30 Prozent der Verstorbenen eine palliativmedizinische Behandlung.