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Politik | 30.10.2015

Europäische Berufsmobilität wird leichter

Der Europäische Berufsausweis unter anderem für Gesundheits- und Krankenpfleger soll kommen. Das Bundeskabinett beschloss in diesem Monat einen entsprechenden Gesetzentwurf. Die Altenpflege bleibt dabei jedoch zunächst außen vor.

Mit dem Gesetz soll die geänderte Berufsanerkennungsrichtlinie der EU in deutsches Recht umgesetzt werden. Der Berufsausweis soll zum Start für Apotheker, Gesundheits- und Krankenpfleger sowie Physiotherapeuten gelten und dabei helfen, komplizierte Anerkennungsverfahren zu beschleunigen.

So soll es künftig in Deutschland möglich sein, zwischen dem neuen elektronischen Verfahren zur Anerkennung der Berufsqualifikation und dem herkömmlichen Anerkennungsverfahren zu wählen. Das Verfahren zur Genehmigung der Berufsausübung ersetzt er allerdings nicht. Ein spezieller Vorwarnmechanismus soll den Behörden ermöglichen, sofort zu erkennen, wenn der Träger des Ausweises einen Gesundheitsberuf in seinem Herkunftsland nicht mehr oder nur beschränkt ausüben darf.

Der Europäische Berufsausweis kann von der EU-Kommission noch für weitere Berufe eingeführt werden.