Pflege | 11.08.2016
Fachinformation zur Pflegebegutachtung herausgegeben
Der Medizinische Dienst des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen (MDS) hat eine Fachinformation mit Fallbeispielen zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff herausgegeben.

Das <link https: www.gkv-spitzenverband.de pflegeversicherung pflegebeduerftigkeitsbegriff s_pflegebeduerftigkeitsbegriff.jsp _blank gkv-spitzenverband>neue Begutachtungsinstrument für die Eingraduierung von Pflegebedürftigen in die neuen Pflegegrade ab 2017 wird darin anhand von Beispielen erklärt. Der MDS will mit der Information die zentralen Fragen rund um die Begutachtung der Pflegebedürftigen durch die Mitarbeiter des <link http: www.mdk.de _blank mdk>Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) erläutern.
Die Broschüre beschreibt die neuen Module, anhand derer die Selbstständigkeit der Begutachteten festgestellt wird, erklärt die Bewertungssystematik des Verfahrens und beschreibt den Ablauf einer Begutachtung nach dem neuen System. Anhand von zwei Fallbeispielen wird die Situation von Pflegebedürftigen und deren Bewertung durch den MDK verdeutlicht und aufgezeigt, wie die einzelnen Kriterien (Items) bewertet werden und in das Gesamtresultat einfließen.
Die Broschüre lässt sich bislang lediglich als Online-Version auf der <link https: www.mds-ev.de uploads media downloads fachinfo_psg_ii.pdf.pdf _blank des>Homepage des MDS abrufen, soll aber ab etwa Mitte des Monats auch als Druckversion <link https: www.mds-ev.de aktuell aktuelle-meldungen _blank mds>bestellt werden können.