Aktuelles | 01.03.2007
Feinstaubverordnung in Kraft getreten
Vorerst keine Änderungen für ambulante Pflegedienste Heute tritt die Feinstaub-Kennzeichnungsverordnung in Kraft, die die Einrichtung von Fahrverbotszonen und die Kennzeichnung von Fahrzeugen je nach Schadstoffgruppe regelt. Von einem überstürzten Kauf der neuen Plaketten für ihre Pflegedienst-Autos rät der LfK den ambulanten Pflegediensten in Nordrhein-Westfalen ab.
Aufgrund der neuen Verordnung zur Kennzeichnung von emissionsarmen Fahrzeugen können künftig Umweltzonen mit Fahrverboten für ältere Fahrzeuge eingerichtet werden. Autos, LKWs und Busse werden demnach je nach Höhe der Schadstoff-Emissionen in Gruppen eingeteilt. Die Fahrzeuge erhalten entsprechend neue Plaketten, die an der Windschutzscheibe angebracht werden müssen und die Nummer der jeweiligen Schadstoffgruppe enthalten.
Den Schadstoff-Gruppen zugeordnet werden die Fahrzeuge nach den europäischen Grenzwertstufen (zum Beispiel Euro 2, Euro 3 etc.). Keine Plakette erhalten Fahrzeuge der Schadstoff-Gruppe 1, wie zum Beispiel alte Diesel-Autos oder Benzin-Autos ohne Katalysator, die entsprechend nicht in die Umweltzonen fahren dürfen.
Keine Plaketten-Pflicht
Aus der Verordnung ergibt sich jedoch keine grundsätzliche Plaketten-Pflicht, erklärte der ADAC auf Nachfrage der LfK-Zeitschrift AmPuls. Notwendig sind die Plaketten nur für die Fälle, wenn Pkws in die Verbotszonen einfahren.
Der Landesverband freie ambulanten Krankenpflege NRW e.V. (LfK) rät dementsprechend ambulanten Pflegediensten von einem überstürzten Kauf der neuen Plaketten ab. Denn die ersten Verbotszonen werden erst ab dem 1. Juli 2007 in Städten wie Stuttgart, Ludwigsburg und Schwäbisch Gmünd eingerichtet. Die Großstädte in Nordrhein-Westfalen wie Köln und Düsseldorf hingegen planen frühestens Anfang 2008, Umweltzonen und Fahrverbote einzuführen. Nach Angaben der Düsseldorfer Stadtverwaltung ist beispielsweise derzeit nicht absehbar, wann und ob in Düsseldorf eine Umweltzone eingerichtet wird.
"Wir werden uns bei den zuständigen Behörden für Ausnahmegenehmigungen für Einsatzfahrzeuge ambulanter Pflegedienste einsetzen. Ziel muss es hierbei sein, die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen nicht mit zusätzlichen Kosten zu belasten", so Christoph Treiß, Geschäftsführer des LfK.