Aktuelles | 25.05.2015
Generation 50 plus: Alternative Versorgungsformen stoßen auf Sympathie und Interesse
Alternative Wohn- und Versorgungsformen stoßen bei der Mehrheit der über 50-Jährigen auf Sympathie und Interesse. Die häusliche Pflege stellt weiterhin die bevorzugte Versorgungform dar. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO).

Jeder zweite 50- bis 80-Jährige steht neuen Wohn- und Versorgungsformen offen gegenüber. Angebote wie „Betreutes Wohnen“, „Senioren-WG“ oder „Mehrgenerationenhaus“ sind 89 Prozent der Älteren bekannt. Für seinen ersten <link http: www.wido.de pflege-report_2015.html _blank external-link-new-window wido-pflege-report>Pflege-Report hatte das <link http: www.wido.de _blank external-link-new-window wido>WIdO-Institut im Sommer 2014 eine repräsentative <link http: www.wido.de _blank external-link-new-window>Umfrage in der Altersgruppe der 50- bis 80-Jährigen durchgeführt.
Das betreute Wohnen stellte dabei die Versorgungsform mit den höchsten Zustimmungswerten dar: 54 Prozent der Befragten fanden es attraktiv. Alternative Angebote wie das Mehrgenerationenhaus (58 Prozent) oder die Senioren-Wohngemeinschaft (48 Prozent) erreichten besonders hohe Attraktivitätswerte bei den jüngeren Vertretern der Generation 50 plus (50 bis 60 Jahre alt).
Ein Pflegeheim im Ausland als Versorgungsalternative im Pflegefall lehnte die überwiegende Mehrheit der Befragten (93 Prozent) ab. Neben den alternativen Wohnformen bleibt die Pflege in der eigenen Häuslichkeit die mit Abstand bevorzugte Versorgungsform.
LfK: „Alternative Wohnformen ausbauen“
Um die Entwicklung alternativer Wohn- und Versorgungsformen zu fördern, wurde in Nordrhein-Westfalen das Landesheimrecht reformiert. „Seit über zehn Jahren setzen wir uns für einen Ausbau der alternativen Wohnformen ein“, erklärt Anke Willers-Kaul, stellvertretende Geschäftsführerin des LfK. „Daher begrüßen wir das Vorhaben, durch das im Oktober 2014 in Kraft getretene <link http: www.lfk-online.de leistungen aktuell_informieren news_ticker external-link-new-window>GEPA-Gesetz bürokratische Hindernisse abzubauen und den Grundsatz ‚ambulant vor stationär‘ zu stärken. Doch es ist auch festzustellen, dass nach der Reform weiterhin zahlreiche komplexe Vorschriften für Anbieter bestehen. Es bleibt abzuwarten, ob das neue Gesetz die Anbieter und Initiatoren von alternativen Versorgungsformen in der Praxis stärker unterstützt oder eher behindert.“