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Politik | 27.09.2012

Gesetzentwurf zur Erweiterung des Assistenzpflegebedarfs vorgelegt

Die Bundesregierung hat am Donnerstag einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Anspruch pflegebedürftiger Behinderter auf Assistenzpflege in stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen festlegen soll.

Damit soll den Betroffenen die Möglichkeit gegeben werden, ihre eigenen Pflegekräfte wie bislang schon bei Krankenhausaufenthalten auch in andere stationäre Einrichtungen mitzunehmen. Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass das Pflegegeld (SGB XI) sowie die Hilfe zur Pflege (SGB XII) für die gesamte Dauer des stationären Aufenthalts weitergezahlt werden.

Die Regelung soll für "stark hilfsbedürftige Menschen mit einem besonderen pflegerischen Bedarf" gelten. Seit 2009 haben diese bereits einen Anspruch darauf, sich auch im Krankenhaus von Pflegekräften betreuen zu lassen, die sie im so genannten Arbeitgebermodell beschäftigen. Die Praxis habe gezeigt, so die Bundesregierung, dass die besondere pflegerische Versorgung bislang "während eines Aufenthalts in einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung nicht ausreichend sichergestellt ist".

Die Fraktion der Linken im Bundestag stellte den Antrag, dass auch Pflegekräfte, die nicht nach dem Arbeitgebermodell bei schwer pflegebedürftigen Menschen beschäftigt sind, ebenfalls vom Gesetzentwurf berücksichtigt werden sollten. Dazu zählen auch Pflegekräfte, die bei einem ambulanten Pflegedienst beschäftigt sind. Das Arbeitgebermodell sieht vor, dass der Pflegebedürftige seine Pflege selbst organisiert und die Leistungen nicht bei einem Pflegedienst einkauft.