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Aktuelles | 30.04.2015

GKV: Begutachtungsfristen meist eingehalten

Seit dem Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG) müssen die Kassen stärker darauf achten, bestimmte Fristen wie die zur Begutachtung auch einzuhalten – sonst droht eine Strafzahlung. Für 2014 bescheinigt sich der GKV-Spitzenverband selbst eine nahezu weiße Weste.

Statistik für 2014 (Quelle: GKV-Spitzenverband)

Statistik für 2014 (Quelle: GKV-Spitzenverband)

In seinem <link http: www.gkv-spitzenverband.de pflegeversicherung qualitaet_in_der_pflege einhaltung_der_begutachtungsfristen _blank external-link-new-window gkv-spitzenverband>jährlichen Bericht kommt der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung auf 83,2 Prozent fristgerecht bearbeitete Begutachtungen zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit. Damit konnten bei rund 1,29 Millionen Begutachtungen im Jahr 2014 etwa 218.000 nicht fristgemäß durchgeführt werden. Der Statistik zufolge lag das jedoch fast ausschließlich (zu rund 93 Prozent) nicht an den Pflegekassen. Hier spielten dem Bericht zufolge Gründe wie stationäre Krankenhausaufenthalte, Urlaube, Feiertage oder ein Wohnsitz des Pflegebedürftigen im Ausland eine Rolle. Der Anteil der Strafzahlungen konnte damit um ein Drittel im Vergleich zu 2013 gesenkt werden.

Die weitaus meisten Begutachtungen mussten als Regelbegutachtungen innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen fünf Wochen erfolgen (93 Prozent). Nur sieben Prozent der durchgeführten Begutachtungen waren innerhalb von einer Woche durchzuführen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Antragsteller im Krankenhaus oder einer stationären Reha-Einrichtung weilt und der Übergang in die Häuslichkeit schnell vonstattengehen soll.