Politik | 03.04.2013
Hausbesuche von Zahnärzten vereinfacht
Pflegebedürftige oder Menschen mit Behinderung haben es seit Monatsanfang leichter, sich auch zahnärztlich versorgen zu lassen. Zahnärzte können dank einer Änderung des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes jetzt Hausbesuche besser abrechnen.

Vertragszahnärzte erhalten dem <link http: www.bmg.bund.de external-link-new-window bmg>Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zufolge nun neben Besuchsgebühren und Wegegeld eine gesonderte Vergütung, wenn sie Patienten an anderen Orten als in der Praxis versorgen. Immobile Patienten haben es damit leichter, in der eigenen Häuslichkeit oder einer stationären Einrichtung an eine zahnärztliche Leistung zu gelangen. Nach den jüngsten Reformen im Rahmen des <link http: www.bmg.bund.de pflege das-pflege-neuausrichtungs-gesetz.html external-link-new-window>Pflegeneuausrichtungsgesetzes (PNG) zählen zu den Anspruchsberechtigten auch Menschen mit einer Demenzerkrankung.
Das BMG rechnet damit, dass durch die Neuregelungen die Zahl der Hausbesuche von Zahnärzten bei diesem Personenkreis von derzeit rund 700.000 auf etwa 1,5 Millionen im Jahr steigt. Das würde die Gesetzliche Krankenversicherung rund 20 Millionen Euro jährlich mehr kosten.