Politik | 13.08.2015
Kabinett segnet Pflegereform ab
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die zweite Stufe der Pflegereform beschlossen. Das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe soll Anfang 2016 in Kraft treten.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (Foto: Laurence Chaperon).
Das Kernstück des <link http: www.bmg.bund.de ministerium meldungen pflegestaerkungsgesetz-ii.html _blank external-link-new-window>Gesetzes ist dabei die Neufassung des <link http: www.bmg.bund.de themen pflege pflegebeduerftigkeit bericht-zum-pflegebeduerftigkeitsbegriff.html _blank external-link-new-window bmg>Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Er umfasst künftig neben körperlichen Einschränkungen auch geistige, zum Beispiel durch eine Demenz bedingte. Ein entsprechend angepasstes Begutachtungsverfahren, das die Selbstständigkeit des Betroffenen in unterschiedlichen Bereichen erfasst, soll ab 2017 die alte Begutachtungspraxis ablösen.
Statt in eine von drei (erweitert: vier) Pflegestufen werden die Pflegebedürftigen dann einem von fünf Pflegegraden zugewiesen. Dabei sollen diejenigen, die bereits eine Pflegestufe erhalten haben, auf keinen Fall schlechter gestellt werden.
Eine halbe Million Menschen hat erstmals Anspruch auf Pflegeleistungen
Das <link http: www.bmg.bund.de _blank external-link-new-window bmg>Bundesgesundheitsministerium (BMG) rechnet mit 500.000 zusätzlichen Leistungsempfängern, die durch die Umstellung erstmals Anspruch auf Pflegeleistungen haben. Auch pflegende Angehörige sollen gestärkt werden. So übernimmt die Pflegeversicherung unter bestimmten Umständen beispielsweise Rentenbeiträge für Menschen, die ein pflegebedürftiges Familienmitglied pflegen. Auch der Wiedereinstieg ins Erwerbsleben soll gefördert werden.
Um die neuen Leistungen zu finanzieren, wird der Beitragssatz zur Pflegeversicherung ab Januar 2017 um 0,2 Prozentpunkte angehoben. Er beträgt dann 2,55 Prozent, Kinderlose zahlen 2,8 Prozent. Den Pflegekassen stehen damit rund fünf Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung. Das BMG schätzt die Mehrausgaben für Geld- und Sachleistungen im ambulanten Bereich auf rund 1,59 Milliarden Euro.
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In Verbindung stehende Links
- Seite des BMG zu Pflegestärkungsgesetzen