Politik | 15.06.2018
Kabinett verabschiedet generalistische Ausbildungsverordnung
Das Bundeskabinett hat nun die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die generalistische Pflegeausbildung verabschiedet. Sie soll ab Januar 2020 gelten.

Der <link https: www.bmfsfj.de blob ausbildungs-und-pruefungsverordnung-fuer-pflegeberufe-bundeskabinett-data.pdf _blank>Verordnungsentwurf war zu Ostern von <link https: www.bundesgesundheitsministerium.de ausbildungs-und-pruefungsverordnung-pflegeberufe.html _blank bmg>Bundesgesundheitsministerium und <link https: www.bmfsfj.de bmfsfj ausbildung-von-pflegefachkraeften-wird-modernisiert _blank>Bundesfamilienministerium eingebracht worden. Nach dem Bundeskabinett muss der Entwurf auch vom <link https: www.bundestag.de presse hib _blank bundestag>Bundestag und Bundesrat gebilligt werden.
Die Verordnung regelt die Einzelheiten zu der neuen generalistischen Pflegeausbildung, die deutschlandweit zu 2020 eingeführt werden soll. Die Ausbildung soll nach wie vor drei Jahre dauern, wovon zwei Jahre auf die allgemeine pflegerische Ausbildung entfallen. Erst im dritten Jahr sollen die Auszubildenden eine Spezialisierung wie Altenpflege oder Kinderkrankenpflege wählen können.
Die Inhalte der Ausbildung sollen von einer Fachkommission erarbeitet werden, die entsprechende Rahmenlehrpläne erstellt. Diese werden vor allem von den Schulen dringend erwartet, da diese Zeit für die Umstellung auf die neuen Curricula einplanen müssen.