Politik | 25.03.2020
Land bringt NRW-Rettungsschirm auf den Weg
Neben der Bundesregierung hat sich auch der nordrhein-westfälische Landtag in seiner Sitzung am Dienstag mit der Bewältigung der finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise in Unternehmen befasst. Zur Abmilderung der Folgen bewilligte das Land das so genannte NRW-Rettungsschirmgesetz.

Gleichzeitig wurde ein Nachtragshaushalt für 2020 beschlossen. Insgesamt stehen so bis zu 25 Milliarden Euro Sondervermögen zur Verfügung, mit denen unter anderem schnell und unbürokratisch Hilfen finanziert werden sollen.
So plant die Landesregierung, das Sofortprogramm des Bundes für Kleinstbetriebe mit bis zu zehn Beschäftigten aufzustocken und zusätzlich Unternehmen mit zehn bis 50 Beschäftigten mit Zuschüssen in Höhe von bis zu 25.000 Euro zu unterstützen, die infolge der Coronavirus-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten.
Derzeit läuft die Abstimmung mit dem Bund über die Programmrichtlinien und das Antragsverfahren. Sobald Einzelheiten veröffentlicht wurden, wird der LfK seine Mitglieder umgehend informieren.
Maßnahmen zur Liquiditätssicherung
Darüber hinaus stellt das Land NRW Unternehmen weitere Maßnahmen zur Liquiditätssicherung zur Verfügung. Dazu zählt unter anderem die Möglichkeit, über die Bürgschaftsbank NRW und das Landesbürgschaftsprogramm Kredite für Unternehmen zu besichern. Hierzu soll der Bürgschaftsrahmen zeitnah angehoben werden.
Neben den Steuerstundungen (siehe LfK-Aktuell vom gestrigen Dienstag) ist auch die Möglichkeit vorgesehen, Vollstreckungsmaßnahmen auszusetzen oder Säumniszuschläge zu erlassen. Pflegeunternehmen sollten bei Fragen hierzu ihren Steuerberater oder ihr Finanzamt ansprechen.
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- Das Ministerium für Wirtschaft, Digitalisierung, Innovation und Energie des Landes NRW hat eine laufend aktualisierte Übersicht der Finanzierungsinstrumente für Unternehmen.