Aktuelles | 12.05.2015
LfK sieht Änderungsbedarf bei Systematik der Vergütungsverhandlungen und bei Altenpflegeumlage
Anlässlich des Internationalen Tags der Pflege fordert NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens mehr Wertschätzung und bessere Entlohnung für Pflegekräfte. Der LfK unterstützt diese Forderung und sieht Änderungsbedarf bei den geltenden Regelungen zu Vergütungsverhandlungen im GKV-System und der Altenpflegeumlage in NRW.

Die wachsende Bedeutung der Pflege muss sich auch in einer besseren Wertschätzung und angemessenen Entlohnung widerspiegeln, forderte die nordrhein-westfälische <link http: www.mgepa.nrw.de ministerium presse pressemitteilungsarchiv pm2015 pm20150511a index.php _blank external-link-new-window>Gesundheitsministerin Barbara Steffens am Dienstag anlässlich des Internationalen Tags der Pflege.
Dieser Ansicht ist auch der LfK. Er weist darauf hin, dass sich hier Grundlegendes im System ändern muss. Christoph Treiß, Geschäftsführer des Landesverbands freie ambulante Krankenpflege NRW e. V. (LfK): "Zur Erreichung leistungsgerechter Entlohnung fordern wir, die Vergütungen für häusliche Krankenpflege von der Grundlohnsummenentwicklung zu entkoppeln. Denn in den vergangenen Jahren blieb die Veränderungsrate der Grundlohnsumme regelmäßig hinter der Steigerungsrate der Pflegelöhne zurück. Damit die Pflegedienste bessere Löhne bezahlen können, muss der Gesetzgeber die Voraussetzungen dafür schaffen, dass von den Krankenkassen auch höhere Steigerungsraten als die Veränderungsrate der Grundlohnsumme akzeptiert werden."
Weiteren Änderungsbedarf sieht der LfK bei der Umlagefinanzierung der Altenpflegeausbildung in Nordrhein-Westfalen. "Die finanzielle Belastung tragen jetzt ausschließlich die Pflegebedürftigen und die ambulanten Pflegedienste und stationären Einrichtungen", so Christoph Treiß. "Die Sicherung des Fachkräftebedarfs ist aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Hier dürfen nicht einseitig die Pflegebedürftigen und die Leistungserbringer belastet werden. Vielmehr muss hierfür die Solidargemeinschaft aller in der Pflegeversicherung Versicherten in die Pflicht genommen werden."