Politik | 19.07.2019
MDK: Bundesregierung beschließt Reformgesetz
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) soll organisatorisch unabhängiger von den Krankenkassen werden und eine geänderte Struktur erhalten. Dies ist das Ziel eines Gesetzentwurfs, den die Bundesregierung beschlossen hat.

Die Reform sieht vor, dass der <link https: www.mdk.de _blank mdk>MDK als unabhängige Körperschaft des öffentlichen Rechts geführt wird. Derzeit sind die 15 Medizinischen Dienste in Deutschland Arbeitsgemeinschaften der gesetzlichen Krankenkassen. Nach der Reform sollen die MDKs in „Medizinische Dienste (MD)“ umbenannt werden. Zuletzt hatte sich auch NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann <link https: www.lfk-online.de leistungen aktuell_informieren news_ticker detailansicht laumann_mdk_muss_unabhaengiger_werden.html _blank>für eine Stärkung der Unabhängigkeit des MDK ausgesprochen.
Die Organisationsreform betrifft auch den für die bundesweite Koordination zuständigen <link https: www.mds-ev.de _blank mds>Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (MDS). Dieser soll nach Angaben des <link https: www.bundesgesundheitsministerium.de _blank bmg>Bundesgesundheitsministeriums (BMG) ebenfalls von dem <link https: www.gkv-spitzenverband.de _blank gkv>GKV-Spitzenverband gelöst werden und als unabhängige Körperschaft geführt werden. Im Zuge der Reform wird auch die Finanzierung des MDS neu geregelt.
Neubesetzung der Verwaltungsräte
Die Verwaltungsräte der Medizinischen Dienste sollen nach dem Gesetzentwurf grundsätzlich umgebaut werden. Neben Vertretern der Kassen sollen in den Entscheidungsgremien auch Vertreter der Patienten, der Verbraucher, der Pflegebedürftigen, der Ärzte und der Pflegeberufe vertreten sein.
Mit dem MDK-Reformgesetz sollen auch Änderungen bei den Abrechnungsprüfungen von Krankenhäusern umgesetzt werden. Geht es nach den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums, soll das Gesetz zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Nach BMG-Angaben bedarf das Gesetz nicht der Zustimmung des Bundesrats.
Der MDK ist der Gutachter- und Beratungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem die Prüfung der Qualität und der Abrechnungen von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie die Begutachtung von Pflegebedürftigkeit. Im vergangenen Jahr haben die Medizinischen Dienste nach eigenen Angaben bundesweit 24.300 stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen geprüft. Bei den Medizinischen Diensten sind deutschlandweit rund 8.950 Personen beschäftigt.
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