Veranstaltungen | 06.01.2015
Mindestlohn und Steuerrecht: Exklusive Veranstaltung für LfK-Unternehmer im Februar
Pünktlich zum Jahresstart lädt der LfK seine Mitglieder nach Dortmund zu einer exklusiven Veranstaltung ein. Im Rahmen eines LfK-Unternehmerdialogs informieren sich Pflegeunternehmer über die neuen Regelungen zum Mindestlohn und über aktuelle Änderungen im Steuerrecht.

2015 wird vieles anders: Die festgelegten Pflegemindestlöhne steigen, der Anwendungsbereich wird ab Oktober erweitert. Auch das allgemeine Mindestlohngesetz gilt ab dem 1. Januar flächendeckend für alle Branchen. Für die Pflege bedeutet das: Differenzieren!
Für welche Mitarbeiter welche Mindestlöhne gelten und worauf es bei den Minijobbern ankommt, erfahren LfK-Mitglieder beim neuen LfK-Unternehmerdialog am 11. Februar 2015 in Dortmund. Auch aus steuerlicher Sicht kommen Änderungen auf die Arbeitgeber zu. In ausführlichen Vorträgen informieren Experten die Teilnehmer über die Neuerungen zum Mindestlohn und über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht.
Mit Thomas Schleipen, Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht und Elke Evertz, Steuerberaterin und Fachberaterin für Heilberufe, stehen den Unternehmern zwei erfahrene Fachleute als Referenten und Diskussionspartner zur Verfügung. Die Einladung zu dieser Veranstaltung und das entsprechende Anmeldeformular erhalten LfK-Unternehmer ab dem 20. Januar 2015 per Post.