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Pflege | 23.11.2023

Neue Begutachtungsrichtlinien in Kraft getreten

Pflegebegutachtungen können in bestimmten Fällen ab sofort auch telefonisch durchgeführt werden. Der Medizinische Dienst (MD) veröffentlichte nun die entsprechend überarbeiteten Richtlinien zur Pflegebegutachtung, die am vergangenen Samstag in Kraft traten.

Die Richtlinien ermöglichen es nun, bei Höherstufungsanträgen und Wiederholungsbegutachtungen von Pflegebedürftigen die Begutachtung auch anhand eines strukturierten Telefoninterviews durchzuführen. Die Änderung geht auf das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) zurück, das im Sommer in Kraft getreten war. Die Medizinischen Dienste hatten die telefonische Begutachtung bereits während der ersten Jahre der Coronavirus-Pandemie eingesetzt, um pflegebedürftige Personen vor Infektionen zu schützen.

Nach Angaben des Medizinischen Dienstes Bund ist die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland in den letzten Jahren auf fünf Millionen gestiegen. Dadurch nahm auch die Zahl der Begutachtungen deutlich zu: Während 2016 noch 1,8 Millionen Begutachtungen anfielen, führten die Medizinischen Dienste im Jahr 2022 nach eigenen Angaben bereits 2,6 Millionen Begutachtungen durch. Angesichts des Fachkräftemangels und der weiter steigenden Zahlen an Pflegebedürftigen sei eine weitere Flexibilisierung erforderlich, so der MD.