Pflege | 17.07.2015
Neue Broschüre informiert über das richtige Heben in der Pflege
Pflegekräfte sollten beim Bewegen, Stützen und Lagern von Pflegebedürftigen auf rückenschonendes Vorgehen achten. Eine neue Broschüre zeigt, wie Tätigkeiten in der Pflege durchzuführen sind, damit körperliche Beschwerden gar nicht erst auftreten.

Denn auch ein menschlicher Körper kann eine Last darstellen – so sieht es zumindest die so genannte <link http: www.gesetze-im-internet.de lasthandhabv index.html _blank external-link-new-window lastenhandhabungsverordnung>Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV). Sie regelt branchenübergreifend, wie Unternehmen ihre Beschäftigten beim Umgang mit Lasten schützen müssen.
In der Pflege können dazu beispielsweise technische Hilfsmittel wie Lifter oder Pflegebetten eingesetzt werden. Oft reiche aber auch ein zusätzlicher Haltegriff, der es einem pflegebedürftigen Menschen ermöglicht, sich wieder selbstständig zu bewegen. Das berichtet die <link https: www.bgw-online.de de home home_node.html _blank external-link-new-window bgw>Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Sie hat in einer neuen Broschüre zusammen mit der <link http: www.dguv.de de index.jsp _blank external-link-new-window dguv>Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zusammengefasst, wie Pflegeeinrichtungen Gesundheitsgefährdungen durch falsches Lastenheben vermeiden können und welche Maßnahmen dafür auf der organisatorischen Ebene getroffen werden müssen.
Die Broschüre kann im Internet auf den <link http: publikationen.dguv.de dguv _blank external-link-new-window>Seiten der DGUV und <link https: www.bgw-online.de de medien-service medien-center medientypen dguv-information dguv-information207-022-bewegen-von-menschen-im-gesundheitsdienst.html _blank external-link-new-window bgw>der BGW bestellt bzw. heruntergeladen werden. Für BGW-Mitglieder ist die Bestellung kostenfrei.