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Service | 07.07.2023

Neue HKP-Vergütungen für vier Tarifanlehner-Gruppen ab Juli

Der LfK hat zusammen mit den anderen privaten Verbänden in der VAG NW neue Vergütungen für vier Tarifanlehner-Gruppen verhandelt. Die Vereinbarungen zur Refinanzierung der „Tarife“ TVöD, VPD, AVR-Caritas und BAT-KF gelten vom 1. Juli 2023 bis zum 29. Februar 2024 und sehen eine pauschale Vergütungsanhebung von rund 12,5 Prozent vor. Alle Dokumente sind ab sofort verfügbar.

Die neuen Vergütungsvereinbarungen betreffen nur diejenigen ambulanten Pflegedienste in Nordrhein-Westfalen, die gegenüber der DatenClearingStelle (DCS) einen der vier Tarife TVöD, VPD, AVR-Caritas und BAT-KF gemeldet haben und diesen im Betrieb umsetzen.

Für alle vier Tarifanlehner-Gruppen beruht die Kalkulation der Refinanzierung der „Tarife“ auf einheitlichen Grundlagen und Anhaltswerten. Außerdem wurden die Anlehner an den VPD mit den Anlehnern an den TVöD gleichgestellt. Wichtige Bestandteile der neuen Vereinbarungen ist die Refinanzierung einer Inflationsausgleichsprämie sowie eine Inflationsrate von 10,5 Prozent für das Jahr 2023.

„LfK-Kompakt“, Newsletter und FAQ-Liste

Der LfK informiert seine Mitglieder über die neuen Vereinbarungen in einer neuen Video-Folge von „LfK-Kompakt“ sowie in einer Sonderausgabe des Newsletters „LfK-Aktuell“. Ein ausführlicher Bericht mit allen Details findet sich zudem in der Juli-Ausgabe des Mitgliedermagazins AmPuls, die Mitte des Monats erscheint.

Pflegedienstinhaber, die sich für einen der vier Tarife entschieden haben, können ab sofort auch eine FAQ-Liste zur Inflationsausgleichsprämie in der LfK-Inhaber-Ecke herunterladen (gesonderter Inhaber-Login notwendig). Die neuen Vergütungsvereinbarungen finden LfK-Mitglieder ebenfalls im LfK-Downloadbereich.