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Service | 26.01.2016

Neue PTVA jetzt im Downloadbereich

Die geänderte Version der Pflege-Transparenzvereinbarung ambulant (PTVA) ist zum 1. Januar in Kraft getreten. Der gesamte Vereinbarungstext ist nun im LfK-Downloadbereich zugänglich.

Die Schiedsstelle hatte Anfang Dezember 2015 über Änderungen in der PTVA entschieden. Trotz des Inkrafttretens zu Jahresanfang gelten die meisten Modifikationen erst ab 2017. Das einzige Prüfkriterium, das bereits seit Januar nach der neuen PTVA geprüft wird, sind die Erste-Hilfe-Schulungen der Mitarbeiter. Hier wurde die Fragestellung präzisiert und eine Stichprobe vereinbart: Nun werden stets zehn Prozent der Mitarbeiter, die länger als ein Jahr im Unternehmen beschäftigt sind, auf eine aktuelle Erste-Hilfe-Schulung hin kontrolliert.

Für den Rest der Neuerungen gilt: Erst in einem Jahr prüfen der <link http: www.mdk.de _blank mdk>Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) sowie dessen <link http: www.medicproof.de _blank medicproof>private Pendants nach der neuen Version der PTVA. Die Vereinbarung ist Grundlage für die <link https: www.mds-ev.de richtlinienpublikationen pflegeversicherung qualitaetspruefungen-rechtliche-grundlagen.html _blank mds>Qualitätsprüfungen. Wegen der vielen Neuerungen durch das <link http: www.bmg.bund.de ministerium meldungen pflegestaerkungsgesetz-ii.html _blank psg>Zweite Pflegestärkungsgesetz und den erweiterten <link https: www.mds-ev.de richtlinienpublikationen pflegeversicherung neuer-pflegebeduerftigkeitsbegriff.html _blank pflegebedürftigkeitsbegriff>Pflegebedürftigkeitsbegriff waren grundsätzliche Änderungen notwendig geworden. So wurden einige Kriterien – zum Beispiel Fragen zu freiheitseinschränkenden Maßnahmen, Harnblasenkatheter und Stomabehandlung – komplett gestrichen, andere wurden angepasst.

Den vollständigen Text der neuen PTVA finden LfK-Mitglieder im <link>Downloadbereich.