Politik | 11.04.2023
Neues Gesetz gegen Fachkräftemangel
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) wollen neue Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel in der Pflege auf den Weg bringen. Kurz vor Ostern legten beide einen entsprechenden Gesetzentwurf vor.

Der Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften“ sieht unter anderem vor, dass ein Pflegestudium künftig als duales Studium angelegt ist und somit auch einen Ausbildungsvertrag und eine entsprechende Vergütung beinhaltet. Die Finanzierung soll über die bestehende Pflegeberufeumlage erfolgen.
Auch das Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte soll verbessert werden. Der Gesetzentwurf will durch bundesrechtliche Regelungen Umfang und Form der für die Anerkennung nötigen Unterlagen vereinheitlichen. Auch soll es möglich werden, statt einer umfassenden Gleichwertigkeitsprüfung einen Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisabfrage zu absolvieren.
In Verbindung stehende Links
- Referentenentwurf des „Pflegestudiumstärkungsgesetzes“ im LfK-Downloadbereich