Aktuelles | 08.11.2018
Niedersachsen: Pflichtmitgliedschaft in Pflegekammer verfassungsgemäß
Die Pflichtmitgliedschaft in einer gesetzlich eingerichteten Pflegekammer ist laut zweier aktueller Urteile des Verwaltungsgerichts Hannover verfassungsgemäß.

Das Gericht kam zu dem <link https: www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de aktuelles pressemitteilungen nds-pflegekammergesetz-nach-auffassung-des-verwaltungsgerichts-verfassungsgemae-170780.html _blank>Urteil, dass die Pflichtmitgliedschaft in einer Pflegekammer sowie die damit verbundene Beitragspflicht nicht gegen die Grundrechte verstoße. Die Errichtung einer Pflegekammer verfolge demnach einen legitimen Zweck und sei verhältnismäßig, so das Gericht.
Verhandelt wurden am Mittwoch vor dem <link https: www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de aktuelles pressemitteilungen verwaltungsgericht-prueft-vereinbarkeit-des-nds-pflegekammergesetzes-mit-dem-grundgesetz-170693.html _blank>Verwaltungsgericht Hannover zwei Klagen von Mitarbeiterinnen in Pflegeberufen.
Geklagt hatten gegen die Pflichtmitgliedschaft eine Gesundheits- und Krankenpflegerin, die als Geschäftsführerin und stellvertretende Pflegeleiterin tätig war, sowie eine Fallmanagerin aus einem Krankenhaus. Gegen beide Urteile kann vor dem niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Berufung eingelegt werden.