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Politik | 25.05.2022

NRW: Corona-Schutzverordnung verlängert

Die Corona-Schutzverordnung des Landes wurde ohne Anpassungen bis zum 23. Juni 2022 verlängert. Die Hygieneschutzmaßnahmen für den Gesundheitsbereich bleiben in unveränderter Form bestehen.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat die Regelungen zum Schutz gegen das Coronavirus mit der neuen Corona-Schutzverordnung ohne Änderungen verlängert. Auch die bundeseinheitlich geltenden Regelungen zur Maskenpflicht behalten ihre Wirksamkeit.

Für den Gesundheitsbereich bedeutet dies, dass die bisherigen Regelungen zur Maskenpflicht fortgeführt werden. Außerden gelten in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern die bekannten Vorgaben zur Testung für Beschäftigte und Besucher weiter. Dies betrifft auch die Neuaufnahme von Patienten.
Eine Übersicht der aktuellen Regelungen zu Testungen für Pflegedienste, Tagespflegen und anbieterverantwortete Wohngemeinschaften finden LfK-Mitglieder im passwortgeschützten LfK-Downloadbereich.

Die neue Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen tritt morgen in Kraft und kann auf der Internetseite des NRW-Gesundheitsministeriums als PDF-Datei abgerufen werden.

Die Allgemeinverfügung „Schutzmaßnahmen in Einrichtungen“ (PDF-Datei), die die Hygienemaßnahmen in Tagespflegen, Heimen und anbieterverantworteten Wohngemeinschaften regelt, ist bis zum 3. Juni 2022 gültig. Eine Entscheidung über mögliche Anpassungen und Verlängerung der Maßnahmen steht in der kommenden Woche an.