Aktuelles | 20.12.2023
Pflegebegutachtung: Viele Widersprüche erfolgreich
Ein Widerspruch gegen das Ergebnis einer Pflegebegutachtung hat in vielen Fällen Erfolg. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage eines Bundestagsabgeordneten der Linken hervor.

Rund 30 Prozent der eingelegten Widersprüche gegen die Einstufung in ein Pflegegrad sind demnach erfolgreich. Die Antwort der Bundesregierung (siehe Frage 186) beruht auf Daten, die der Medizinische Dienst (MD) bundesweit erhoben hat.
So waren im Jahr 2021 und im Jahr 2022 jeweils 29,6 Prozent der Widersprüche gegen das Ergebnis einer Erstbegutachtung erfolgreich. In den ersten drei Quartalen des Jahres 2023 liegt dieser Anteil bei 28,3 Prozent.
Die erhobenen Daten ermöglichen einen Vergleich zwischen verschiedenen Zeiträumen. Dabei wird deutlich, dass die Zahl der Erstbegutachtungen im Laufe der Zeit deutlich gestiegen ist. Hat der Medizinische Dienst im Jahr 2012 insgesamt rund 762.000 Erstgutachten durchgeführt, waren es im Jahr 2022 schon rund 1,15 Millionen.
Medizinischer Dienst: Hauptpflegeperson sollte bei Begutachtung unterstützen
Zu den veröffentlichten Zahlen bezog der Medizinische Dienst Bund Stellung. Die zitierten Zahlen beträfen lediglich die Erfolgsquote bei Widersprüchen gegen Erstgutachten, so der MD. Bezogen auf alle Pflegebegutachtungen im Jahr 2022 liege die Korrekturquote bei 2,3 Prozent.
Ein Grund für den Widerspruch könne zudem sein, dass Pflegebedürftige in der Begutachtungssituation ihre Fähigkeiten besser darstellen, als es tatsächlich der Fall ist, erläuterte der MD. Denn für die Betroffenen sei die Befragung oft keine einfache Situation. Daher rät der MD dazu, dass auch die Hauptpflegepersonen bei der Begutachtung vor Ort sind, um den Pflegebedürftigen zu unterstützen und die notwendigen Informationen zu ergänzen.