Aktuelles | 31.03.2017
Pflegemindestlohn: Zoll kontrolliert weniger Betriebe
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls hat im Jahr 2016 insgesamt weniger Pflegebetriebe im Vergleich zum Vorjahr kontrolliert. Dabei wurden Geldbußen wegen Nichteinhaltung des Pflegemindestlohns in einer Gesamthöhe von mehr als 550.000 Euro festgesetzt.

Die Zahl der geprüften Betriebe der Pflegebranche ist von 491 im Jahr 2015 auf 407 im Jahr 2016 zurückgegangen. Dies ergibt sich aus einer <link http: dip21.bundestag.de dip21 btd _blank>Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Bundestag. Mehr Kontrollen gab es hingegen im Speditions- und Logistikgewerbe sowie bei Taxifahrern.
Infolge von Kontrollen in Pflegeunternehmen wurden in 52 Fällen Ermittlungsverfahren eingeleitet. Wie in der Pflege gelten auch in anderen Wirtschaftszweigen <link http: www.bmas.de de themen arbeitsrecht mindestlohn mindestlohn.html _blank>branchenspezifische Mindestlöhne. In allen Branchen mit branchenspezifischen Mindestlöhnen hat die <link http: www.zoll.de de fachthemen arbeit bekaempfung-der-schwarzarbeit-und-illegalen-beschaeftigung aufgaben-und-befugnisse aufgaben-und-befugnisse_node.html _blank fks>Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) 2016 insgesamt 3.546 Ermittlungsverfahren aufgrund von Nichtgewährung von Mindestlohn und Lohnuntergrenze eingeleitet. Wegen Verstößen gegen diese Vorschriften wurden im vergangenen Jahr Geldbußen in Höhe von 19,5 Millionen Euro verhängt. In der Pflege wurden 2016 Geldbußen von 553.214,00 Euro festgesetzt.
Höhere Geld- und Freiheitsstrafen
Die FKS-Zöllner gehen außerdem auch bundesweit gegen Missbrauch von Sozialleistungen und illegale Beschäftigung vor. Die Höhe der Geld- und Freiheitsstrafen in diesem Bereich ist 2016 deutlich gestiegen. Wurden Pflegeunternehmen 2015 mit Geldstrafen in Höhe von 38.500 Euro und Freiheitsstrafen von 4,8 Jahren belegt, so stieg die Höhe der Geldstrafen 2016 auf 103.300 Euro und die der Freiheitsstrafen auf 7,1 Jahre.
In der Pflegebranche sind nach FKS-Angaben rund 870.000 Personen beschäftigt, die einen Anspruch auf den Pflegemindestlohn haben. Der <link http: www.der-mindestlohn-wirkt.de ml de ihre-fragen fragen-zum-pflegemindestlohn faq-pflegemindestlohn.html _blank pflegemindestlohn>Pflegemindestlohn wurde zum 1. Januar 2017 erhöht und beträgt derzeit in den westdeutschen Bundesländern 10,20 Euro pro Stunde.