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Politik | 28.05.2014

Pflegereform passiert Bundeskabinett

Die erste Stufe der Pflegereform ist ihrer Umsetzung im kommenden Jahr einen weiteren Schritt näher gekommen. Das Bundeskabinett billigte den Reformentwurf am Mittwoch in Berlin.

Nun muss der Gesetzentwurf noch vom Bundestag verabschiedet werden. Die Zustimmung des Bundesrats ist dagegen nicht erforderlich.

Die erste Stufe des vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) als <link http: www.bmg.bund.de pflege pflegestaerkungsgesetze hintergrund.html _blank external-link-new-window bmg>„Pflegestärkungsgesetz“ betitelten Reformentwurfs beinhaltet <link http: www.lfk-online.de leistungen aktuell_informieren news_ticker external-link-new-window für demenzkranke>Leistungsanhebungen und Flexibilisierungen vor allem für die häusliche Pflege. Ein Teil des ambulanten Sachleistungsbudgets soll auch für Betreuungsleistungen verwendet werden können. Diese können auch von Anbietern erbracht werden, die nicht wie ambulante Pflegedienste von den Pflegekassen zugelassen sein müssen – und damit auch nicht den Richtlinien des GKV-Spitzenverbands zur Qualitätsprüfung unterliegen. Der Entwurf verweist hier vielmehr auf die Länder, die entsprechende Regelungen aufstellen sollen.

Für die Finanzierung der Pflegereform sollen die Beiträge zur Pflegeversicherung ab Januar 2015 um 0,3 Prozentpunkte angehoben werden. Mit einer zweiten Stufe soll zudem noch in dieser Legislaturperiode ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden.