Politik | 24.06.2015
Pflegestärkungsgesetz II: Referentenentwurf liegt vor
Gesundheitsminister Hermann Gröhe hat Anfang der Woche den Gesetzentwurf zum Pflegestärkungsgesetz (PSG) II vorgelegt. Geplant sind die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs sowie neue Regeln zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit.

Statt drei Pflegestufen soll es nach dem Entwurf des <link http: www.bmg.bund.de themen pflege pflegestaerkungsgesetze pflegestaerkungsgesetz-ii.html _blank external-link-new-window bmg>Bundesgesundheitsministeriums künftig fünf Pflegegrade geben. Außerdem soll bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit nicht mehr zwischen körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen unterschieden werden. Ausschlaggebend dafür, ob jemand pflegebedürftig ist, soll der Grad der Selbstständigkeit sein.
Zur Finanzierung der <link http: www.bmg.bund.de fileadmin dateien publikationen pflege flyer flyer_die_pflegestaerkungsgesetze.pdf _blank external-link-new-window>Reform soll der Beitrag zur Pflegeversicherung ab Januar 2017 nochmals erhöht werden. Zusätzliche Milliarden sollen aus der Reserve der Pflegeversicherung fließen und auf die nächsten drei bis fünf Jahre verteilt werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Leistungsbezieher von heute durch das PSG II nicht schlechter gestellt werden. Insgesamt soll der Eigenanteil für Pflegebedürftige dann unabhängig vom Pflegegrad höchsten 580 Euro im Monat betragen.
Der Gesetzentwurf soll nach der Sommerpause ins parlamentarische Verfahren gehen und noch in diesem Jahr verabschiedet werden.
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