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Politik | 19.09.2012

PNG wieder im Bundesrat

Am kommenden Freitag, 21. September, steht die Neuausrichtung der Pflegeversicherung wieder im Bundesrat auf der Tagesordnung. Ob das Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG) verabschiedet wird, ist jedoch noch offen. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hat sich in einer Empfehlung dafür ausgesprochen, es an den Vermittlungsausschuss zu verweisen.

Bild: Bundesrat / Peter Wilke

Das Gesetz ist zwar im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Der Bundesrat hatte jedoch bereits im Mai einige Änderungen zum Gesetzentwurf eingebracht, darunter auch die Anordnung, dass Qualitätsprüfungen in der ambulanten Pflege stets am Vortag anzukündigen sind. Der Bundestag nahm diese Vorschläge vor der Sommerpause jedoch nur zum Teil an. Daher empfiehlt der Gesundheitsausschuss dem Bundesrat nun, den Vermittlungsausschuss anzurufen und das Gesetz grundlegend überarbeiten zu lassen.

Konkret geht es dem Gesundheitsausschuss dabei vor allem um drei Themenbereiche: die geplante Förderung einer privaten Pflegeversicherung, um eine neu beschlossene Vorschrift zur „Zulassung der Pflege durch Versorgungsvertrag“ sowie um die verbesserten Leistungen für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz.

Zusätzlich bemängelt der Gesundheitsausschuss, dass das Gesetz keinen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einführt und die Finanzierung der Pflegeversicherung nicht nachhaltig sichert. Auch Menschen mit Behinderungen sei der Zugang zu SGB XI-Leistungen weiterhin verwehrt. Zudem sollten pflegende Angehörige stärker unterstützt werden.