Aktuelles | 05.01.2012
SGB V: Neue Verträge für LfK-Mitglieder jetzt im Download
Seit dem 1. Januar gilt in Nordrhein-Westfalen eine neue Vergütungsvereinbarung für Leistungen der häuslichen Krankenpflege bei Versicherten der Primär- und Ersatzkassen. Sie sieht eine Steigerung der Vergütungen um 1,98 Prozent vor. LfK-Mitglieder können die entsprechenden Verträge jetzt im Downloadbereich abrufen.
Der LfK hatte die Verträge bereits Mitte Dezember mit der letzten Ausgabe der LfK-Verbandszeitschrift "AmPuls" in Papierform verschickt. Die gesamte Vereinbarung ist nun hier abrufbar.
Die neuen Preise gelten gegenüber allen Kassen auf Landesebene. Der LfK hatte sie Ende 2011 gemeinsam mit den anderen Verbänden in der Vertragsarbeitsgemeinschaft Nordrhein-Westfalen (VAG NW) ausgehandelt.