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Service | 24.01.2013

SGB V: Neue Verträge für LfK-Mitglieder jetzt im Download

Seit dem 1. Januar gelten in Nordrhein-Westfalen neue Vergütungsvereinbarungen für Leistungen der häuslichen Krankenpflege zulasten der Primär- und Ersatzkassen auf Landesebene sowie der Arbeitsgemeinschaft der rheinischen Betriebskrankenkassen (ARB). Sie sehen eine Steigerung der Vergütungen von jeweils 2,03 Prozent vor. LfK-Mitglieder können die entsprechenden Verträge jetzt online abrufen.

Der LfK hatte die neue Vergütungsvereinbarung mit den Primärkassen bereits Anfang der Woche in Papierform an alle Mitglieder verschickt. Pflegedienste im Einzugsbereich der ARB erhielten zudem die Vereinbarung mit der Arbeitsgemeinschaft der rheinischen Betriebskrankenkassen. Die BKK Arbeitsgemeinschaft NRW (BAN) lässt die Primärkassen-Vergütungen gegen sich gelten.

Alle Verträge mit den neuen Vergütungsvereinbarungen sind nun im <link internal-link internal link in current>Downloadbereich der LfK-Homepage abrufbar.

Der LfK hatte die neuen Preise Ende 2012 gemeinsam mit den anderen Verbänden in der Vertragsarbeitsgemeinschaft Nordrhein-Westfalen (VAG NW) ausgehandelt. Sie gelten bis zum 31. Dezember 2013.