Politik | 15.11.2016
Siebter Altenbericht: Kommunen in der Pflicht
Das Umfeld spielt eine zentrale Rolle, damit Menschen auch in hohem Alter ein erfülltes Leben führen können. Der Siebte Altenbericht, den der Deutsche Bundestag Mitte November veröffentlicht hat, nimmt daher vor allem die Kommunen in die Pflicht.

Übergabe des Altenberichts an Bundesseniorenministerin Manuela Schwesig. Foto: BMFSFJ
Sie sollen die Rahmenbedingungen entsprechend gestalten, damit ältere Menschen ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben führen können. Darunter fallen sowohl Aspekte von Gesundheits- und pflegerischer Versorgung als auch des Wohnumfelds. Die Politik für ältere Menschen müsse darauf ausgerichtet sein, die soziale Teilhabe zu ermöglichen und zu fördern, heißt es im <link https: www.siebter-altenbericht.de _blank>Altenbericht.
Der <link https: www.siebter-altenbericht.de _blank>Bericht wird von einer Expertenkommission erstellt und durch eine Stellungnahme der Bundesregierung ergänzt. Zurück geht diese Praxis auf einen Vorschlag des Bundestags, der die Bundesregierung 1994 gebeten hatte, in jeder Legislaturperiode einen Bericht vorzulegen, der bei der Entscheidungsfindung in altenpolitischen Fragen hilft. Darin finden sich Angaben zur allgemeinen Lage älterer Menschen sowie stets auch zu einem aktuellen Thema von seniorenpolitischem Belang – dieses Mal zur "Sorge und Mitverantwortung in der Kommune – Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften".
In Verbindung stehende Links
- Der Siebte Altenbericht