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Aktuelles | 10.07.2003

Stadt Köln ändert Vergütung der Hauswirtschaftlichen Versorgung

Das Sozialamt der Stadt Köln wird die sogenannten MSD-Einsätze ab dem 1. Juli 2003 nicht mehr nach Stundensätzen vergüten. Die Abrechnung der Hauswirtschaftlichen Versorgungen nach §§ 3, 11 und 22 BSHG erfolgt künftig entsprechend der Leistungskomplexe nach § 89 SGB XI.

Bei der Aufnahme einer solchen Versorgung ist, ebenso wie bei den Fällen nach §§ 68f BSHG, umgehend ein Antrag auf Kostenübernahme an das zuständige Bezirkssozialamt zu stellen. Hierzu ist ein Kostenvoranschlag oder ein Pflegevertrag vor zu legen. Die Beibringung eines ärztlichen Attestes ist nicht mehr erforderlich, da eine Bedarfsfeststellung durch den Fachdienst ambulante Hilfen erfolgt. Nach Rücksprache mit dem Amt für Soziales und Senioren wurde dem LfK zugesichert, das der Hilfebedarf individuell geprüft und festgelegt wird. Für die Versorgung von Hilfeempfängern mit Vermüllungs- und Verwahrlosungstendenzen wird die Stadt Köln gesonderte Regelungen schaffen. Für alle Fälle, die bereits vor dem 01.07.2003 Hauswirtschaftliche Leistungen erhalten haben, erfolgt die Abrechnung bis auf weiteres nach der bisherigen Regelung, also nach Stundensätzen. Es bleibt abzuwarten, wie die Umsetzung in der Praxis laufen wird. Bei etwaigen Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an unsere Hotline.