Aktuelles | 05.01.2024
Stetiges Wachstum: Digitale Gesundheitsanwendungen werden immer populärer
Immer mehr Versicherte nutzen digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) im Rahmen einer Behandlung. Dies geht aus dem ersten Report des Spitzenverbands digitale Gesundheitsversorgung hervor, der aktuell vorgestellt wurde.

Seit der Zulassung der ersten Anwendungen im Oktober 2020 wurden rund 370.000 Freischaltcodes für DiGA durch Patienten eingelöst. Mehr als die Hälfte aller Freischaltcodes wurde nach dem DiGA-Report im Zeitraum zwischen Oktober 2022 und September 2023 verwendet. Im Durchschnitt ist der Markt für die Apps auf Rezept seit dem Start im Herbst 2020 um 19 Prozent monatlich gewachsen.
Die digitalen Gesundheitsanwendungen werden als App für den Smartphone oder als Webanwendung für den Internetbrowser angeboten. Sie helfen den Betroffenen, Symptome zu erkennen, zu überwachen oder eine Therapie durchzuführen. Derzeit sind 49 „Apps auf Rezept“ in Deutschland zugelassen. Ärzte oder Psychotherapeuten können die Anwendungen auf Rezept verordnen. Die Kosten für eine DiGA tragen die gesetzlichen Krankenkassen.
Alle Altersgruppen vertreten
Die neuen Anwendungen werden nicht nur von jüngeren Versicherten genutzt. Die 50- bis 64-jährigen Nutzer verwenden DiGA am häufigsten: Im Zeitraum von Oktober 2022 bis September 2023 betrug der Anteil dieser Altersgruppe an der Gesamtheit der Patienten mit eingelösten Freischaltcodes 30 Prozent. Der Anteil der 18- bis 29-Jährigen betrug 14 Prozent.
Eine Hürde für die Nutzung der DiGA stellt das Verfahren zur Freischaltung dar. Dem Report zufolge warten Patienten im Durchschnitt 13 Tage auf die Aushändigung ihres DiGA-Freischaltcodes durch die Krankenkasse. Eine derart lange Wartezeit zwischen Verordnung und Nutzung einer digitalen Therapie könne dazu führen, dass notwendige Therapieschritte nicht rechtzeitig eingeleitet werden, so die Autoren des Reports.
Die gesetzliche Grundlage für DiGA wurde mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) geschaffen, das im Dezember 2019 in Kraft trat. Für die Zulassung der Apps ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuständig. Ein aktuelles Verzeichnis der zugelassenen DiGA kann auf der Internetseite des BfArM abgerufen werden.