Service | 02.10.2012
Umfrage des Monats: Pflegedienste nehmen Refinanzierung für Altenpflegeumlage in Anspruch
Refinanzieren oder nicht? In den letzten Wochen wollte der LfK von den Besuchern seiner Homepage wissen, ob sie wegen der Altenpflegeumlage in Nordrhein-Westfalen ihre Preise erhöht haben. Das Ergebnis: Die meisten nutzen die Möglichkeit, die Kosten für die Umlage zu refinanzieren, alle anderen Umfrageteilnehmer planen dies für die Zukunft.

Klares Bild: 89, 4 Prozent der Pflegedienste nutzen die Refinanzierung bereits.
Damit haben die Teilnehmer an der nicht repräsentativen Umfrage mit der Einführung der Altenpflegeumlage zum größten Teil ihre Preise bereits angepasst. Von 66 abgegebenen Stimmen zur Frage „Nehmen Sie die Refinanzierung der Altenpflegeumlage über den Punktwert ab 1. Juli in Anspruch?“ entfielen 59 auf die Antwort „Ja, ich habe meine Preise erhöht“. Das entspricht mehr als 89 Prozent der Umfrageteilnehmer. Weitere knapp elf Prozent planten zum Umfragezeitpunkt, die Refinanzierung künftig in Anspruch zu nehmen und ihre Preise entsprechend zu erhöhen. Kein einziger Umfrageteilnehmer gab an, auf eine Preiserhöhung komplett verzichten zu wollen.
Damit spiegeln die Ergebnisse der Online-Umfrage die Resultate einer größer angelegten <link http: www.lfk-online.de leistungen aktuell_informieren news_ticker>Mitgliederbefragung zur Altenpflegeumlage, die der LfK in den vergangenen Wochen schriftlich unter seinen Mitgliedern durchgeführt hat. Auch hier gaben rund 90 Prozent der Teilnehmer an, die Refinanzierung in Anspruch zu nehmen. Näheres zu den Ergebnissen der Umfrage lesen LfK-Mitglieder in den kommenden Ausgaben der <link internal-link internal link in current>LfK-Mitgliederzeitschrift AmPuls.
Auf der <link internal-link internal link in current>LfK-Homepage lädt derweil bereits eine neue Umfrage zum Mitklicken ein: Dieses Mal geht es um zusätzliche Betreuungsleistungen. Laut BARMER Pflegereport 2011 sollten rund 30 Prozent aller Pflegebedürftigen Anspruch auf Betreuungsleistungen nach § 45 b SGB XI haben. Der LfK fragt Pflegedienste daher: Wie hoch ist der Anteil in Ihren Betrieben?