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Aktuelles | 20.09.2012

Veränderungsrate für 2013 liegt bei 2,03 Prozent

Die Veränderungsrate in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt weiter. Nach aktuell 1,98 Prozent beträgt sie für das kommende Jahr 2,03 Prozent. Das gab das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bekannt. Für die Leistungserbringer hat sich damit die Verhandlungsgrundlage im Vergleich zum Vorjahr minimal gebessert.

Die durchschnittliche Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder der Krankenkassen wird jedes Jahr vom BMG festgestellt und im Bundesanzeiger bekanntgegeben. Grundlage sind die Ergebnisse der Krankenkassen und des bundesweiten Gesundheitsfonds. Für die Berechnung der Rate werden die zweite Jahreshälfte des Vorjahres und die erste Jahreshälfte des laufenden Jahres mit dem entsprechenden Zeitraum zuvor verglichen.

Für die Leistungserbringer stellt die Veränderungsrate eine Richtzahl für kommende Vergütungsverhandlungen dar. Sie legt fest, bis zu welcher Höhe die Kassen die Leistungserbringer an den Zuwächsen beteiligen können (<link http: www.gesetze-im-internet.de sgb_5 __71.html external-link-new-window sgb>§ 71 Abs. 3 SGB V). Die Gesetzliche Krankenversicherung verzeichnete im ersten Halbjahr 2012 einen Überschuss von etwa 2,7 Milliarden Euro, der die Rücklagen auf einen Rekordwert von rund 21,8 Milliarden Euro ansteigen ließ.