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Aktuelles | 02.10.2013

Veränderungsrate für 2014 bekannt gegeben: 2,81 Prozent

Die Veränderungsrate in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auch in diesem Jahr. Nach 2,03 Prozent für 2013 liegt sie für das kommende Jahr bei 2,81 Prozent. Das gab das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bekannt.

Für die Leistungserbringer hat sich damit die Verhandlungsgrundlage im Vergleich zum Vorjahr deutlich gebessert.

Die durchschnittliche Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder der Krankenkassen wird jedes Jahr vom <link http: www.bmg.bund.de _blank external-link-new-window bmg>BMG festgestellt und im Bundesanzeiger bekanntgegeben. Grundlage sind die Ergebnisse der Krankenkassen und des bundesweiten Gesundheitsfonds. Für die Berechnung der Rate werden die zweite Jahreshälfte des Vorjahres und die erste Jahreshälfte des laufenden Jahres mit dem entsprechenden Zeitraum zuvor verglichen.

Für die Leistungserbringer stellt die Veränderungsrate in der Regel eine Grenze für kommende Vergütungsverhandlungen dar. Sie legt fest, bis zu welcher Höhe die Kassen die Leistungserbringer an den Zuwächsen beteiligen können (<link http: www.gesetze-im-internet.de sgb_5 __71.html _blank external-link-new-window>§ 71 Abs. 3 SGB V).