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Pflege | 25.07.2015

Verhinderungspflege: Angehörige lassen Millionen liegen

Angehörige von Pflegebedürftigen mit Pflegestufe haben Anspruch auf bis zu fast einem Monat Verhinderungspflege im Jahr – trotzdem rufen sie diese Leistung kaum ab. Allein im Jahr 2014 blieben Ansprüche in Millionenhöhe ungenutzt.

Das berichtet die <link http: www.awo-informationsservice.org aktuelle-meldungen einzelmeldung datum verhinderungspflege-millionenschwere-angebote-aus-der-pflege-verfallen _blank external-link-new-window awo>Arbeiterwohlfahrt (AWO). Laut Statistik des <link http: www.bmg.bund.de themen pflege.html _blank external-link-new-window bmg>Bundesgesundheitsministeriums (BMG) nutzten im vergangenen Jahr gerade einmal rund fünf Prozent der Anspruchsberechtigten die Verhinderungspflege, um pflegende Angehörige zu entlasten. Damit blieben Leistungen im Wert von fast drei Milliarden Euro aus der Pflegeversicherung ungenutzt.

Pflegedienste sollten daher ihre Kunden gerade in den Sommerferien auf diese Möglichkeit zur Entlastung hinweisen und sie beim Beantragen der Verhinderungspflege unterstützen. Seit Jahresbeginn sind die Ansprüche mit dem <link http: www.bmg.bund.de themen pflege pflegestaerkungsgesetze pflegestaerkungsgesetz-i.html _blank external-link-new-window>Pflegestärkungsgesetz I noch einmal gestiegen: Es können nun Leistungen in Höhe von bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr für maximal sechs Wochen genutzt werden.

Zudem lässt sich dieser Zeitraum nun auch verlängern, indem die Verhinderungspflege mit den Ansprüchen aus der Kurzzeitpflege verrechnet wird. Auch stundenweise Verhinderungspflege nach <link http: www.gesetze-im-internet.de sgb_11 __45b.html _blank external-link-new-window>§ 45b SGB XI ist möglich.

LfK-Mitglieder können die Ansprüche ihrer Kunden für das laufende Kalenderjahr mit dem praktischen <link internal-link internal link in current>LfK-Budgetrechner ganz einfach berechnen.