Politik | 20.07.2017
Weitere Steigerungen des Pflege-Mindestlohns beschlossen
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen weiteren fortlaufenden Anstieg des Mindestlohns in der Pflege beschlossen. Demnach können Arbeitnehmer in der Pflege in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2020 mit mindestens 11,35 Euro Stundenlohn rechnen.

Damit steigt der Pflege-Mindestlohn in drei Jahren um mehr als einen Euro. Er liegt in den alten Bundesländern derzeit bei 10,20 Euro, in den neuen bei 9,50 Euro. Die nächste Steigerungsstufe ab 2018 soll dem <link https: www.bundesregierung.de content de artikel _blank bundesregierung>Kabinettsbeschluss zufolge 10,55 bzw. 10,05 Euro betragen, 2019 sollen 11,05 bzw. 10,55 Euro gelten.
Festgelegt wurden die neuen Sätze in der <link http: www.mindestlohn-kommission.de de kommission kommission_node.html _blank mindestlohn-kommission>Mindestlohn-Kommission, die gleichermaßen aus Arbeitgebern als auch aus Arbeitnehmern besteht. Sie hatte bereits im April beschlossen, dass die Mindestlöhne weiterhin <link http: www.bmas.de de presse pressemitteilungen mindestloehne-in-der-pflege-sollen-steigen.html _blank bmas>jährlich steigen sollten.
Damit soll die entsprechende <link https: www.gesetze-im-internet.de pflegearbbv_2 _blank milo-verordnung>Verordnung, die zu Ende Oktober ausläuft, fortgesetzt werden. Der Pflege-Mindestlohn gilt in der Altenpflege bereits seit August 2010; seit 2015 ist auch die ambulante Krankenpflege davon erfasst. Er betrifft alle Arbeitnehmer in Pflegeeinrichtungen, gilt jedoch nicht für Pflegekräfte in privaten Haushalten. Bei letzteren greift der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von derzeit 8,84 Euro.