Aktuelles | 14.04.2016
WTG: Anbieter müssen sich jetzt online registrieren
Bereits seit Ende 2014 ist das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) für Nordrhein-Westfalen in Kraft. Es sieht unter anderem vor, dass sich alle Pflegedienste und Anbieter von Wohn- und Betreuungsleistungen bei der zuständigen WTG-Behörde registrieren. Die automatische Erfassung ist seit dieser Woche möglich. Das zuständige Ministerium schreibt nun alle Anbieter im Land dazu an.

Das <link http: www.mgepa.nrw.de pflege index.php _blank mgepa>Ministerium MGEPA hat für die Registrierung ein Online-Erfassungssystem ähnlich wie das zur <link https: pfad.mgepa.nrw.de _blank pfad.web>Altenpflegeumlage entwickelt. Ab sofort können sich Pflegedienste und andere Anbieter unter <link https: www.pfadwtg.mgepa.nrw.de _blank pfad.wtg>PfAD.wtg registrieren.
Für Pflegedienste, Tagespflegen und stationären Einrichtungen, die ihre Daten bereits in die Systeme für die Verfahren zur Altenpflegeumlage oder zur Investitionskostenförderung eingetragen haben, ist der Vorgang einfach: Ihre Daten werden automatisch übernommen, so dass es für die Erstregistrierung reicht, sie kurz zu überprüfen und ihrer Verwendung zuzustimmen. Im weiteren Verlauf muss dann ein Bestätigungsbogen ausgedruckt und in unterschriebener Form an die zuständige Behörde geschickt werden. Das Ministerium erklärt das Vorgehen differenziert in seinem Anschreiben.
Frist endet am 30. Juni
In diesen Tagen erhalten alle Anbieter Post vom Ministerium, in der das Verfahren erläutert und ein persönlicher Startcode für die Anmeldung übermittelt wird. Die Registrierung muss bis zum 30. Juni 2016 abgeschlossen sein.
Das zentrale <link https: www.pfadwtg.mgepa.nrw.de _blank pfad.wtg>Verfahren dient einer geregelten Ersterfassung aller Anbieter. Spezifische Leistungen müssen hier noch nicht eingetragen werden.
Hintergrund: Wohn- und Teilhabegesetz von 2014
Die Registrierung war 2014 vom Ministerium beschlossen und in § 9 des <link https: recht.nrw.de lmi owa _blank wtg>Wohn- und Teilhabegesetzes festgelegt worden. Grund war unter anderem der Wunsch des MGEPA, eine Übersicht über alle am Markt befindlichen Angebote für alte und pflegebedürftige Menschen zu erhalten. Auch die Öffnung der niedrigschwelligen Betreuungsangebote für geringer qualifizierte Anbieter spielte bei dieser Entscheidung eine Rolle.
Das Ministerium hat für Fragen zum Verfahren eine Hotline eingerichtet: Unter 0231 / 22 24 38 55 steht werktags von 9 bis 17 Uhr eine Auskunft zur Verfügung.
In Verbindung stehende Links
- zur Erstregistrierung auf PfAD.wtg
- Pressemitteilung des Ministeriums zur Registrierungspflicht