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Aktuelles | 06.12.2012

Zeitbezogene Vergütung: Musterschreiben zum Download auf der LfK-Homepage

In einem gemeinsamen Schreiben informieren die Pflegeverbände in Nordrhein-Westfalen über das weitere Vorgehen gegenüber den einseitigen Angeboten der Pflegekassen. Das beigelegte Muster für eine Ablehnung steht auch im Internet zum Download bereit.

In ihrem Schreiben informieren die nordrhein-westfälischen Pflegeverbände über den Stand der Verhandlungen zum Thema „zeitbezogene Vergütungen“. Sie betonen ausdrücklich: Entgegen dem Eindruck, den die Anschreiben der Kassen an die Pflegedienste erwecken, besteht keine Pflicht zur Unterzeichnung eines solchen einseitigen Angebots.

Vielmehr sollten Pflegedienste die Angebote aus verschiedenen Gründen ablehnen und ihrem Verband die weitere Vollmacht für die entsprechenden Verhandlungen erteilen. Das entsprechende <media 2124 - - "Musterschreiben">Musterschreiben</media> dazu findet sich im <link typo3 downloads dokumente vertraege_mit_pflegekassen ambulante_pflege.html internal-link internal link in current>Downloadbereich in der Rubrik „Dokumente“ unter dem Stichwort „Verträge mit den Pflegekassen“ und „Ambulante Pflege“. Alle Pflegedienste sind aufgefordert, die Musterantwort an die jeweilige Kasse sowie als Zweitausfertigung an ihren Verband zu schicken.

Die Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassen in Nordrhein-Westfalen macht Pflegediensten seit Ende November einzelne Angebote für eine zeitbezogene Vergütung im Rahmen des Pflegeneuausrichtungsgesetzes (PNG). Dieses besagt, dass Pflegebedürftige ab 2013 ein Recht darauf haben, Pflegeleistungen neben dem Leistungskomplexsystem auch nach Zeit abzurechnen.